IGP
IGP- Drei Sparten
IGP
Hundesport nach IGP
Laut VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) wird der IGP Hundesport so beschrieben:
Sparte 1 (A)
Fährtenarbeit: bei der Fährtenarbeit gilt es, 400 bis 800 Schritt lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen. Kurz Abteilung A
Unterordnung: in verschiedenen Übungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Hörzeichen des Hundeführers ausführt. Das umfasst Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Stehkommandos aus der Bewegung sowie Apportierübungen. Kurz Abteilung B
Schutzdienst: mit der dritten Abteilung wird die Vielseitigkeitsprüfung komplett. Hier wird der Gehorsam des Hundes in Grenzfällen überprüft. Es beginnt mit dem Aufspüren des Scheintäters (Helfer). Danach folgen Situationen, in denen das Verhindern von Fluchtversuchen, das Bewachen oder das Verhindern eines Überfalls geübt wird. Ganz entscheidend für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers und das Verhalten des Hundes. Vom Hund wird z.B. Ausgeglichenheit, Nervenstärke, Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und gute Kommunikation mit dem Hundeführer verlangt. Kurz Abteilung C